Datenschutz und IT- Sicherheit?
Was hat Datenschutz mit IT- Sicherheit zu tun?
Aufsichtsbehörden und die IT-Sicherheit:
Unternehmen haben gemäß § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) "die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften (…) [des Bundesdatenschutzgesetzes] zu gewährleisten“.
Erforderlich sind Maßnahmen nur, wenn ihr Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht!
Die Anlage zu § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) konkretisiert diese Anforderungen weiter in die einzelnen Bereiche:
- Zutrittskontrolle ✔︎
- Zugangskontrolle ✔︎
- Zugriffskontrolle ✔︎
- Weitergabekontrolle ✔︎
- Eingabekontrolle ✔︎
- Auftragskontrolle ✔︎
- Verfügbarkeitskontrolle ✔︎
- Trennungsgebot ✔︎
Was die Aufsichtsbehörde für Datenschutz genau unter IT- Sicherheit versteht? sehen Sie hier.
Download der Checkliste zur Datensicherheit ✔︎ hier:
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